Schwimmhallenordnung
Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Disziplin in unserem Hallenbad. Sie ist für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich. Alle anderen Badegäste werden gebeten, sich in Vorbildfunktion ebenfalls an diese Regeln zu halten.
1. SICHERHEIT:
Die Schwimmhalle darf grundsätzlich nur unter Aufsicht der Lehrkraft betreten werden.
Diese verlässt am Ende der Stunde auch als letzte die Halle. Sollte ein Toilettengang nötig sein, muss die Lehrkraft davon verständigt werden.
Bei Unfällen sind Sekretariat und/oder Hausmeister unverzüglich zu verständigen.
Schülerinnen und Schüler evtl. mit dem Gebrauch des Telefons vertraut machen!
2. ORDNUNG:
Schwimmhilfen und Spielgeräte jeglicher Art sind nach dem Unterricht ordentlich wieder aufzuräumen.
Umkleideräume sind so zu verlassen wie sie vorgefunden wurden.
Toiletten müssen von der Lehrkraft am Ende der Stunde zuverlässig kontrolliert werden.
3. SAUBERKEIT:
Vor dem Schwimmunterricht muss ohne Badebekleidung mit Seife oder Duschlotion geduscht werden.
Alle Kinder müssen im Schwimmbecken Bademützen tragen.
Kinder mit Hautkrankheiten, anderen übertragbaren Krankheiten, offenen oder verpflasterten Wunden können am Schwimmunterricht nicht teilnehmen.
Bei Fußpilz oder Warzen sind Badeschuhe unerlässliche Pflicht.
4. DISZIPLIN:
Haare müssen nach dem Schwimmunterricht gründlich trocken gefönt werden!
Im gesamten Schwimmhallenbereich sind Essen und Trinken nicht erlaubt!
Kaugummikauen ist strengstens verboten!
Um einen reibungslosen Schwimmbetrieb zu garantieren sind alle Schüler und Erwachsenen aufgefordert, sich an diese Regeln zu halten.
Grobe Verstöße und Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen!